Streaming ohne Geoblocking: warum ich Filme sehe, die es hier nicht gibt

streaming ohne geoblocking

Vor einiger Zeit empfahl mir ein Bekannter aus Portland einen Ghibli-Film, den er dort gerade bei einem anderen Dienst entdeckt hatte. Ich fand den Titel bei Netflix auf Anhieb, er in den USA nicht. Dass derselbe Anbieter in zwei Ländern zwei verschiedene Kinos ist, hat mich seitdem nicht mehr losgelassen.

Warum jeder Katalog an der Landesgrenze endet

Rechte werden nicht global verkauft, sondern Land für Land und meist nur für einige Jahre. Ein Streamingdienst kann einen Film in Europa im Programm haben und in Nordamerika nicht, weil dort ein Konkurrent das Paket gekauft hat. Die Ghibli-Filme sind dafür das schönste Beispiel. Seit 2020 liegen sie bei Netflix in Europa, in den USA laufen sie bei HBO Max.

Wer glaubt, der deutsche Katalog sei grundsätzlich der dünnere, irrt an dieser Stelle also. Die Lücken liegen nur woanders, und sie verschieben sich mit jedem Lizenzzyklus. Was ich im Frühjahr für einen Beitrag noch abrufen konnte, war im Herbst verschwunden.

Was die EU-Regel wirklich abdeckt

Seit 2018 gilt die Verordnung über die Portabilität von Online-Inhaltediensten. Sie sorgt dafür, dass mein deutsches Abo mitreist, wenn ich in Rom oder Lissabon sitze. Einen fremden Katalog öffnet sie mir nicht. Ich sehe unterwegs weiter das deutsche Angebot, und vom Sofa in Deutschland aus ändert die Verordnung gar nichts.

Wie sich die anderen Bibliotheken öffnen lassen

Technisch ist die Sache unspektakulär. Ein VPN leitet die Verbindung über einen Server im Zielland, der Dienst sieht eine IP-Adresse aus diesem Land und spielt den dortigen Katalog aus. Das eigene Abo bleibt nötig, ein VPN ersetzt es nicht, es verschiebt nur den angezeigten Standort.

Nicht jeder Anbieter kommt damit durch, weil die Streamingdienste bekannte Server-IPs auf Sperrlisten setzen. Wer sich das nicht selbst zusammensuchen will, findet in einer Übersicht der Augsburger Allgemeinen, welche Anbieter als gute VPNs für Netflix durch die Tests kommen, inklusive der Frage, ob das Tempo noch für 4K reicht.

Am Rechner ist das in fünf Minuten erledigt, am Fernseher wird es fummeliger. Für Android TV und Fire TV gibt es fertige Apps, bei Apple TV und Spielekonsolen läuft der Weg über den Router oder die Smart-DNS-Funktion des Anbieters. Ich habe irgendwann aufgegeben, das am Wohnzimmergerät sauber einzurichten, und schaue solche Funde am Laptop.

Der Punkt, an dem es bei mir hakte

Beim ersten Versuch bekam ich statt des Films die Meldung M7111-5059, also den Hinweis auf Proxy-Nutzung. Cache löschen und App neu starten brachten nichts. Was sofort funktionierte, war ein anderer Server im selben Land. Der Grund ist banal, die frische IP-Adresse steht noch nicht auf der Liste. Seitdem probiere ich bei dieser Meldung erst zwei oder drei Server durch, bevor ich irgendetwas anderes anfasse.

Was das für Filmfans ändert

Für mich verschiebt sich vor allem der Zugang zu den Randbereichen. Der japanische Katalog ist beim Anime eine andere Liga. Britische Bibliotheken führen Fernsehspiele und Literaturverfilmungen, die es hier nie gab. In den USA liegen die Exklusivtitel der großen Studios, dazu ein erstaunlich tiefes Archiv an Independent-Produktionen der Neunziger.

Für einen Blog über nichtkommerzielles Kino ist das oft die einzige Möglichkeit, überhaupt an einen Film zu kommen, über den ich schreiben möchte. Zwei der Kurzfilme, die ich hier besprochen habe, liefen in keiner deutschen Mediathek.

Und was es nicht löst

Das deutsche Filmerbe bleibt außen vor. „Das Cabinet des Dr. Caligari” oder „Nosferatu” finde ich in keiner Länderbibliothek verlässlich, dafür gehe ich in Archive oder ins Kino. Wie zäh die Digitalisierung dieser Bestände läuft, beschreibt der Kinematheksverbund in seiner Position zur DIN SPEC 15587 recht deutlich. Gegen dieses Problem hilft kein Serverwechsel.

Wo ich die Grenze ziehe

Ein VPN zu benutzen ist legal. Die Ländersperre zu umgehen ist keine Straftat, kann aber den Nutzungsbedingungen des Dienstes widersprechen. Das gehört zur ehrlichen Antwort dazu. Wer sein Abo bezahlt und lediglich einen anderen Katalog desselben Anbieters ansieht, bewegt sich in einer Grauzone. Mit Raubkopien hat das wenig zu tun.

Mich interessiert daran ohnehin weniger die Technik als das, was sie sichtbar macht. Kino ist längst nicht mehr das, was gedreht wurde, sondern das, was im eigenen Land eingekauft wurde. Wer diese Grenze einmal bemerkt hat, liest Programmlisten anders.